AWO Tagespflege | Ein abwechslungsreiches Angebot in Sachsen

Informationen zu diesem Thema gibt es auch in Leichter Sprache.

Sie leben in Ihrer eigenen Wohnung und wünschen sich Pflege und Betreuung? Sie sind Angehörige*r und brauchen Entlastung oder Hilfe bei der Pflege ihrer Lieben suchen? Dann finden Sie in der AWO Tagespflege einen guten Kontakt.

Ziel der AWO Tagespflege ist es, älteren Menschen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

In den Tagespflegeeinrichtungen erwarten Sie zahlreiche Aktivitäten wie Spaziergänge, Hand- und Näharbeiten, Musikhören, Bewegungsübungen, Kochen und Backen oder Rätselspaß. Diese Angebote sind jedoch nicht verpflichtend. Jeder Tag kann individuell gestaltet und genutzt werden. Für die Mahlzeiten ist gesorgt, und es gibt auch genügend Möglichkeiten zur Entspannung. All dies geschieht unter Begleitung unseres qualifizierten Fachpersonals. Unsere Gäste sollen sich in der AWO Tagespflege rundum wohlfühlen.

Ab wann ist die AWO Tagespflege sinnvoll?

Die Tagespflege ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden, wird aber überwiegend von Senior*Innen genutzt. Der Aufenthalt in einer Tageseinrichtung ist dann sinnvoll, wenn Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf tagsüber auf sich allein gestellt sind, oder wenn pflegende Angehörige Entlastung benötigen. Auch bei kognitiven Einschränkungen wie zum Beispiel Demenz ist die Tagespflege von großem Nutzen. Sie hilft dabei, verlorene alltagstypische Fähigkeiten wiederzuerlangen oder bestehende Fähigkeiten zu erhalten.

Eine Frau hilft zwei alten Frauen Seniorinnen beim Essen

Sie sind sich unsicher, ob eine Tagespflege das Richtige für Sie oder Ihre*n Angehörige*n ist? In diesem Fall steht Ihnen die AWO Pflegeberatung gern zur Seite. Teilstationäre Angebote für Seniorinnen und Senioren finden Sie in unserer Einrichtungsdatenbank unter dem Menüpunkt Senioren und Altenhilfe

AWO Tagespflege: Was zahlt die Pflegekasse?

Welche Leistungen für teilstationäre Pflege bezogen werden können, ist vom Pflegegrad abhängig. Prinzipiell gilt für die Tagespflege: Wenn eine Person mindestens mit dem Pflegegrad 2 eingestuft ist, hat sie einen Anspruch auf teilstationäre Pflege. Geregelt sind die monatlichen Leistungsbeträge der Pflegekassen für die Tagespflege in § 41 SGB XI (Tagespflege und Nachtpflege Absatz 2.).

Einen Überblick über Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie als Flyer in unserem Downloadbereich.

Welche Leistungen für teilstationäre Pflege bezogen werden können, ist vom Pflegegrad abhängig. Prinzipiell gilt für die Tagespflege: Wenn eine Person mindestens mit dem Pflegegrad 2 eingestuft ist, hat sie einen Anspruch auf teilstationäre Pflege. Geregelt sind die monatlichen Leistungsbeträge der Pflegekassen für die Tagespflege in § 41 SGB XI (Tagespflege und Nachtpflege Absatz 2.).